Zum Bestandsschutz, seit Februar 2015 gibt es sofort vollstreckbare Urteile, feuerfeste Außentreppen anzubringen. In den Urteilen wird die Alternativlosigkeit und die Zumutbarkeit der feuerfesten Außentreppen betont. Die Stadt meint aber weil sie Angst hat sie könnte in Regress genommen zu werden, das könnte man den Hausbesitzer ja nicht zumuten.