News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 835977 | ||
Datum | 16.12.2017 19:18 MSG-Nr: [ 835977 ] | 3486 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
hallo, Geschrieben von Michael R. David gibt an die Fläche absichtlich nicht nutzbar zu machen. das ist kritisch. Könnte - wie du ja schon geschrieben hast - im Falle eines Falles ganz bös ausgehen. aber mal nachgefragt: Ist David überhaupt verpflichtet seine Fläche die ja die Feuerwehrzufahrt darstellen soll zu pflegen? Er wurde ja nur verpflichtet das Gebüsch, den Zaun und die Hütte zu entfernen. Kann er verpflichtet werden den Boden so zu befestigen das er als Feuerwehrfläche nutzbar ist? Wer trägt die Kosten dafür? Steht da nicht der Nutznieser - also die Besitzer der Nachbarhäuser in der Pflicht. Und muss da die Stadt nicht darauf hinwirken das die Fläche auch entsprechend nutzbar ist? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|