Geschrieben von Sebastian W.Bei uns gibt es so lange ich zurück denken kann keine "90 Minuten einschläfernde Frontalbeschallung" mehr. Dafür ist Ausbildungszeit zu kostbar, als dass wir einen ganzen Ausbildungsabend damit verschwenden könnten.
Bei uns zeitweise schon. Früher innerhalb der Ortswehr, die letzten Jahre zentral auf Ebene der Verbandsgemeinde mittels einer dezidierten UVV-Unterweisung als separatem Termin mehrmals im Jahr angeboten und jetzt kommt es wieder zurück in die einzelnen Wehren. Deswegen möchte ich vermeiden, dafür jetzt im Übungsplan zwei Termine freiräumen zu müssen dafür.
Geschrieben von Sebastian W.wir unterteilen in mehrwöchige Blöcke bestimmter Gebiete wie Brandbekämpfung, TH, Gefahrgut, Dekon...
Wir auch und deswegen würde es sich anbieten das auch mit der Dokumentationspflicht hinsichtlich UVV-Unterweisung zu koppeln, da das ja wenn man sauber ausbildet automatisch mit einfließen muss. Da gehe ich vollständig d'accord mit dir.
Geschrieben von Sebastian W.Wir dokumentieren die jeweils konkret angesprochenen UVV-Teile nicht mal im Detail, und ich kann damit dennoch ruhig schlafen.
Könnte ich persönlich auch, andere können es nicht. Also müsste man bei Umsetzung dieses Konzepts eine Möglichkeit der Dokumentation finden, die allen Ansprüchen genügt. Bisher gibt es keine zu unterschreibende Anwesenheitsliste der Übungen, also müsste man diese Anwesenheitskontrolle zumindest mal aufwerten.
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