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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Personalfaktor BF | 21 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 836531 | ||
Datum | 11.01.2018 18:20 MSG-Nr: [ 836531 ] | 3698 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias K. Was ist mit Opt-Out Regelung gemeint?Kurz: Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf nach EU-Recht maximal 48h betragen. Gleichzeitig sind Ruhezeiten zwischen zwei Diensten einzuhalten. Damit ist es für viele BFs schwierig bis unmöglich, noch 24h-Schichten zu fahren. Die allerdings auch im Interesse vieler Feuerwehrangehöriger beibehalten werden sollten. Die Opt-Out-Regelung ermöglicht es, individualrechtlich die maximale wöchentliche Arbeitszeit wieder auf glaube bis zu 56h auszudehnen. Damit war das Schichtproblem gelöst. Andere Probleme sind so aber erst entstanden (v.a.: wie werden die 8h zusätzlich abgegolten?). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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