Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge |
Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 837196 |
Datum | 04.02.2018 19:41 MSG-Nr: [ 837196 ] | 4568 x gelesen |
Ich kann ja auch nur eine Ferndiagnose machen, aber ich finde hier viel zu sehr den Schwerpunkt auf die mögliche Strafe nach einer Verurteilung gelegt.
Es waren Einsatzkräfte vor Ort, die Hilfe geleistet haben. Der Einsatz kann auch nicht ganz unkoordiniert gelaufen sein, wenn mehrere Zugführer und FF-Kommandanten (mit mindestens Gf oder ZF-Ausbildung?) vor Ort waren.
WENN also es dazu kam, dass ein Schaden nicht rechtzeitig verhindert worden ist, werden sich die Fragen, warum dem so war, eher an die Einsatzkräfte (und den tatsächlichen Einsatzleiter!) vor Ort richten.
Mir fällt es deswegen zu der Frage der Kausalität unter Punkt 3 bezüglich einer Strafbarkeit des ursprünglich alarmierten "Einsatzleiters" extrem schwer, eine Situation zu konstruieren, wo es zu einer Schadensvergrößerung kam, weil die Zugführer und Kommandanten vor Ort Fehler gemacht hätten, für die letztere nichts können bzw. die sie nur gemacht haben, weil der "Mir ist zu kalt"-Kollege nicht vor Ort war.
Daher sind in meinen Augen die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen unter Punkt 4 und 5 zu vernachlässigen.
Die mögliche disziplinarrechtlichen Konsequenzen sind davon natürlich zu trennen. Das dieses Verhalten nicht in Ordnung ist und sanktioniert werden sollte, dürfte klar sein.
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