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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 837218 | ||
Datum | 05.02.2018 16:09 MSG-Nr: [ 837218 ] | 3381 x gelesen | ||
Vielleicht war ja Heinz Huber 'auf' dem ersten Löschzug. Und der El wusste, dass Heinz Huber auch seinen Einsatzleiterlehrgang hat, aber ihm noch irgendein Papier fehlt, damit er Einsatz leiten darf. Daher hat er den Heinz Huber mit dem Handy angerufen und ihn gefragt, ob er den Einsatz abgearbeitet bekommt oder ob er (evtl. 50 km quer durch den Landkreis) mit dazustoßen muss... Ohne Fakten ist es halt ein wirkliches raten. Auch ob die Alarmierung zur Information oder zur Anforderung des ominösen 'EL' diente... Es sind einfach zuviel Szenarien denkbar. | ||||
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