News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Shisha-Bars und Kohlenmonoxid - war: Einsätze mit tragbaren CO Warner ... | 25 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838041 | ||
Datum | 05.03.2018 08:35 MSG-Nr: [ 838041 ] | 2486 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, Geschrieben von Harald S. Da schlafen die Behörden. Die BetrSichVo gilt dort. Eigentlich sollte danach das Ordnungsamt kommen und die Doku dazu prüfen, danach die BG den Rest machen. Sollte, bei unvollständiger MAK Bewertung (ist ja schief gegangen) eigentlich kein Problem sein die Kiste zu zu machen. Öffnen, nur mit vollständigen unterlagen und Wirksamkeitsprüfung. ev. wäre da eine CO-Warnmelderpflicht für solche Schuppen notwendig da könnte aber dazu führen das Shisha-Bars gar nicht mehr betrieben werden können. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [05.03.18 08:36] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|