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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Beinaheunfall bei Einsatzfahrt | 24 Beiträge | ||
Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 838233 | ||
Datum | 13.03.2018 12:12 MSG-Nr: [ 838233 ] | 2049 x gelesen | ||
Rein juristisch nein, es ist eher ein menschlicher Aspekt. Im §38 STVO ist auch klar geregelt, daß Sonderrechte auf der Einsatzfahrt nur mit "Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn " wahrgenommen werden dürfen. Blaulicht alleine dient nur zur Warnung. (§38 Abs. 1 u. 2) Mit freundlichen Grüßen Albrecht Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung Es werden mehr Taten in Worte umgewandelt wie Worte in Taten | ||||
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