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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Beinaheunfall bei Einsatzfahrt | 24 Beiträge | ||
Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 838235 | ||
Datum | 13.03.2018 12:48 MSG-Nr: [ 838235 ] | 2188 x gelesen | ||
Geschrieben von Albrecht K. Im §38 STVO ist auch klar geregelt, daß Sonderrechte auf der Einsatzfahrt Nein, eben nicht. Die Sonderrechte sind in §35 StVO aufgeführt, und da steht nichts von Blaulicht und Horn. Kein einziges Wort. Im §38 geht es um die im Volksmund so genannten "Wegerechte" und das ist was ganz anderes. Gruß Frank | ||||
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