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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein RLP Geltungsbereich | 19 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 838963 | ||
Datum | 16.04.2018 21:37 MSG-Nr: [ 838963 ] | 2087 x gelesen | ||
Hallo, in §1 Geltungsbereich FbLVO steht "Diese Verordnung gilt für die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen". Die Frage ist das ein Einsatzfahrzeug? Ansonsten FbLVO lesen oder an geeigneter Stelle nachfragen, sind ja rechtliche Fragen und wer kann die besser beantworten als der Träger der Feuerwehr bzw. das zuständige Rechtsamt der Verwaltung. MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | ||||
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