Hi,
selbstverständlich betrifft das auch die Feuerwehr als Abteilung des Aufgabenträgers.
Der öffentliche Aufgabenträger hat die Umsetzung der DSGVO zu verantworten und haftet bei Verstößen.
Im Detail werden ja nicht nur "einfache" personenbezogene Daten verarbeitet, sondern auch Personaldaten und auch besondere Daten wie Kleidergrößen, Gesundheitsdaten (G26), Aufzeichungen zu Tätigkeiten (Einsatz) usw.
Aber auch im Förderverein der Feuerwehr gelten natürlich - wie bisher auch nach BDSG - die Regelungen der DSGVO. Auch hier gelten die neuen Pflichten nach DSGVO, zum Beispiel, die Informationspflichten nach §13 DSGVO für neue Mitglieder.
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