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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
| Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 839102 | ||
| Datum | 23.04.2018 19:47 MSG-Nr: [ 839102 ] | 2557 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario D. der dazu anmerkte, dass es zwar OLG-Urteile gibt, aber keine höchstrichterliche Entscheidung des BGH, da bisher kein Fall in Revision dort entschieden wurde. Das ist auch nicht verwunderlich, denn für Ordnungswidrigkeiten ist das Amtsgericht zuständig und Revisionen gegen Entscheidungen des Amtsgerichts gehen immer zum OLG. Der BGH kann niemals mit Owi-Revisionen befasst sein. Insoweit kann man lange auf eine "höchstrichterliche" Entscheidung - wenn man damit eine BGH-Entscheidung meint - warten. :-) | ||||
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