Geschrieben von Bernhard D. Welche Möglichkeiten gäbe es für einen ehrenamtlich Tätigen Angehörigen einer Gemeindefeuerwehr, um gegenüber der Gemeinde seinen Unmut zu zeigen ohne gleich die Einsatzdienst -was durchaus vielen FF-Angehötigen schwerfallen würde- zu quittieren ? Das Ehrenamt spart den Kommunen nicht nur die Kosten fürs Hauptamt, sondern nimmt auch die ziemlich umfangreichen rechtlich vorgesehenen Entschädigungsansprüche nur sehr geringfügig wahr. Das wird meistens auf den Lohnersatz (durch die Arbeitgeber, und längst noch nicht alle) und die pauschalen Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger begrenzt. Es wäre daher für viele Kommunen wohl schon ein spürbarer Schlag, wenn die ehrenamtlich Tätigen einfach mal konsequent ihre Rechte einfordern würden, insbesondere monetärer Art. Ich will ja keinen auf dumme Ideen bringen, aber mir fallen da schon einige lustige Dinge ein: die Reisekosten die sich für die 3km Anfahrt zum Gerätehaus ansammeln, die dienstlich geführten Gespräche über den privaten Fernsprecher, die Reinigungskosten privater verschmutzter Kleidung, wird die Mindest-PSA nach Landesgesetz vollständig vorgehalten (in RLP z.B. gibt die FwVO einen "Wetterschutz (Nässeschutz, Kälteschutz, Kopfbedeckung" vor, neben (!) Schutzanzug und Helm), mal über die gesetzlich geforderte Zusatzversicherung erkundigen, ein Thema ist immer wieder der Verdienstausfall für Selbständige, oder die grundsätzliche Aufwandsentschädigung bei kostenersatzpflichtigen Einsätzen usw... Muss man halt im eigenen Bundesland mal schauen, aber ich denke auch außerhalb von RLP wird man einige gültige Rechtsansprüche finden, egal wie unwillig oder pleite der Aufgabenträger ist. Das macht dann natürlich etwas Arbeit, und wird auch nicht so viel Öffentlichkeitswirkung und Beifall bringen wie irgendwelche Helmniederlegungen oder Facebookansagen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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