Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? #
| 32 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 839850 |
Datum | 30.05.2018 16:28 MSG-Nr: [ 839850 ] | 2325 x gelesen |
Geschrieben von Jakob T.Wir sind aktuell nicht in der Lage, zu beurteilen was erlaubt ist und wozu man verpflichtet ist. Daher haben wir uns zumindest temporär entschieden unsere Webseite www.feuerwehr-mauchenheim.de vom Netz zu nehmen, bis wir Gewissheit haben, wie wir die Webseite ohne rechtliche Risiken betreiben können.
Davon unberührt bleibt unsere Berichterstattung auf Facebook (offensichtlich bestehen hier keine Datenschutzprobleme).
Es ist leider schade, dass hier dem Ehrenamt wieder rechtliche Unsicherheiten zugemutet werden, weil der Gesetzgeber kleine gemeinnützige Vereine, Unternehmen rechtlich gleichsetzt, die professionell Daten verarbeiten und damit Geld verdienen.
Offensichtlich sind viele Feuerwehren der Ansicht, dass sie von der DGVSO nur betroffen sind, wenn sie eine Webseite betreiben. Dass diese auch die Arbeit mit personenbezogenen Daten innerhalb der Feuerwehr und/oder des Feuerwehrvereins regelt, ist denen wohl bisher entgangen. Abschalten und jammern ist also keine Lösung. Man muss sich damit beschäftigen.
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