Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 32 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 R.8, Gründau / Hessen | 839864 |
Datum | 30.05.2018 18:12 MSG-Nr: [ 839864 ] | 1792 x gelesen |
Hallo Herr Mayer,
finden Sie es dann nicht komisch, dass genau die Seite von der Sie die Anwort zitieren einen solchen Cookie-Hinweis für seinen Mitgliederbereich setzt, wenn es doch eigentlich gar nicht notwendig ist? Ich selbst besitze dort auch einen Account und zahle die ca. 25 für den Premium-Bereich, sodass ich hier aus Erfahrungen berichten kann.
Dennoch zitiert ich auch einmal die Seite e-recht24.de: "Es ist bis zum Inkrafttreten der ePrivacy Verordnung 2019 egal, ob es sich um eigene oder Dritt-Cookies handelt. Ein Hinweis muss mindestens in der Datenschutzerklärung vorhanden sein." Es ist jedoch richtig, dass ein Hinweis auf Cookies nicht die gesetzliche Vorschrift ist, um aber gewappnet zu sein für dies was kommen mag kann man es dennoch als "Pflicht betrachten". Im Artikel ist ja auch entsprechend beschrieben, dass hierzu geraten wird - trotz allem. :-)
Beste Grüße,
Patrick Reichel
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