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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OrgL und weitere... Rechte und Pflichten | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 839979 | ||
Datum | 04.06.2018 08:07 MSG-Nr: [ 839979 ] | 3037 x gelesen | ||
Guten Morgen, ich habe eine reine Interessensfrage. Wem ist der OrgL Rettungsdienst in Rheinland Pfalz unterstellt bzw. von wem muss er sich etwas sagen lassen. Ich bin mir nicht sicher, ob er zur Feuerwehr gehört oder doch zum Rettungsdienst. Ist der Einsatzleiter Feuerwehr (oder der Ersteintreffende Gruppenführer) diesem Weisungsbefugt? Beste Grüße Thomas | ||||
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