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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter | 115 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840626 | ||
Datum | 27.06.2018 09:14 MSG-Nr: [ 840626 ] | 6470 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Von fehlendem Vertrauensverhältnis steht da nichts"Wichtige Gründe" kennt das LBKG nicht nur bei der (Nicht)Ernennung von Führungskräften nach § 14, sondern auch bei der Entpflichtung von Feuerwehrangehörigen nach § 12. Dazu gibt es im Land schon einiges an Rechtssprechung, auch des OVG, das z.B. gesagt hat, ein objektiv erkennbar gestörtes Vertrauensverhältnis reiche für eine Entpflichtung "aus wichtigem Grund" aus, völlig egal auf welcher Seite die Ursachen dazu liegen (12 B 10229/96.OVG). Ausschlaggebend für einen wichtigen Grund ist demnach alleine die Zielsetzung des § 1 LBKG. Ein bisschen Spannung könnte darin liegen, dass die bisherigen Entscheidungen das Verhältnis Feuerwehrangehöriger zur Feuerwehr betreffen, und jetzt das Verhältnis Dienstvorgesetzter zu einer vom Meinungsbild wohl relativ geschlossenen Feuerwehr. Insgesamt würde ich aber bei meinem Tipp bleiben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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