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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Moorbrand Meppen | 116 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842995 | ||
Datum | 21.09.2018 18:28 MSG-Nr: [ 842995 ] | 7859 x gelesen | ||
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Geschrieben von Simon S. Hmmm. Las juristischer Laie: fahrlässige Brandstiftung = durch mein Tun muss für mich erkennbar sein bzw. ich nehme es in kauf, dass es ggf. ein nicht zu kontrollierendem Feuer kommt. Wenn du Essen im Ofen läßt und die Küche fängt zum brennen an, hast du auch ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung am Hals. Glaubst du wirklich für nur 1% der Bevölkerung ist das erkennbar? Dran sind sie trotzdem. Und selbst wenn, macht doch ein Lokführer, es ist bekannt das durch das Fahren der Züge es zu Funkflug und somit zum Brand kommen kann. Ob der Brandstifter sich unwissend vom Brand entfernt spielt gar keine Rolle. So, daß nächste. Für Brandstiftung muß man fremdes Eigentum entzünden/zerstören. Die Bundeswehr hat aber ihr Eigentum (ungewollt) angezündet, somit fällt die Brandstiftung schon alleine deswegen aus. | ||||
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