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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Auch die Feuerwehren zündeten Synagogen an! | 3 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844027 | ||
Datum | 11.11.2018 10:26 MSG-Nr: [ 844027 ] | 1319 x gelesen | ||
hallo, Feuerschutzpolizei (auch Feuerlöschpolizei) war von 1938 bis 1945 im Deutschen Reich die offizielle Bezeichnung für die Feuerwehr, als ein der Polizei untergeordnetes staatliches Organ. Die Bezeichnung Feuerschutzpolizei ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Feuerlöschpolizei, obwohl beide zur Geschichte der Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus gehören. Die Bezeichnung Feuerlöschpolizei wurde am 15. Dezember 1933 mit dem Gesetz über das Feuerlöschwesen in Preußen als Bezeichnung für Berufsfeuerwehren eingeführt und schon 1938 mit dem Reichsfeuerlöschgesetz durch die Bezeichnung Feuerschutzpolizei wieder abgelöst. Mit dem am 23. November 1938 erlassenen Gesetz über das Feuerlöschwesen (Reichsfeuerlöschgesetz) und der Durchführungsverordnung des Reichsministers des Innern vom 24. Oktober 1939 wurde den Ländern die Kompetenz für das Feuerwehrwesen entzogen. Zwar mussten die Kommunen (Städte und Gemeinden) weiterhin alle Kosten für Personal, Gerät, Unterkunft usw. tragen, die Dienstaufsicht ging jedoch auf das Reich über. Die Feuerwehren unterstanden als Teil der Ordnungspolizei dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren. Dies galt nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich 1938 auch für die dortigen Feuerwehren. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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