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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Spritmangel | 104 Beiträge | ||
Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 844409 | ||
Datum | 27.11.2018 09:56 MSG-Nr: [ 844409 ] | 2040 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Ulrich C.--- das sind die klassischen Baustellentanks basierend auf der "Handwerkerregel" als Ausnahme zur ADR... das ist ja die von mir vermutete Freistellung nach 1.1.3.1 im ADR, wobei hier der Tank (Verpackung) sogar größer sein dürfte da sich die Freistellung auf die "tatsächlich eingefüllte Menge unabhängig vom Fassungsraum der Verpackung" bezieht. Geschrieben von ---Ulrich C.--- Die Handwerkerregelung gilt nur zur Regionalversorung auf den Tagesbedarf einer Baustelle im Tagesumkreis (genannt wird in verschiedenen Quellen mehrfach max. 50 km) um den Betrieb. Wo findet man diese Beschränkung auf max. 50 km? | ||||
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