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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Spritmangel | 104 Beiträge | ||
Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 844427 | ||
Datum | 27.11.2018 13:40 MSG-Nr: [ 844427 ] | 1924 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Ulrich C.--- die hab ich in mehreren Argumentationslinien für die Schaffung der damaligen Ausnahme für die Handwerker gefunden... (ist ja auch logisch, welcher Handwerker braucht denn als Handwerker mehr...?) Den "Handwerker" gibt es hier ja nur umgangssprachlich, in den Regelwerken heißt es dazu "Beförderungen die von Unternehmen....", ob da 50km logisch sind vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kann diese Beschränkung weder im ADR noch in der GGVSEB/RSEB irgendwo finden. | ||||
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