Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Fahrermangel in den Freiw. Feuerwehren ? | 44 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844729 |
Datum | 05.12.2018 19:32 MSG-Nr: [ 844729 ] | 1569 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Grundgesetz
Hallo,
Geschrieben von Dirk S.Wer früher vom PKW auf ein Großfahrzeug (früher mit Tricks bis 14t!) umgestiegen ist, (...)
Wie kommst du auf 14t?
Es gab die Grenze bei 7,5t (Solofahrzeug) bzw. daran noch einen Anhänger, Gespanne aber bis maximal 3 Achsen (Tandemachsen unter 1m = 1 Achse). Somit konnte man unter Ausnutzung der StVZO Gespanne bis über 18t zul. Gesamtmasse bewegen. Unter Nutzung zulassungsfreier Anhänger gab es sogar gar keine Grenze nach oben mit dem alten 3er. Nahm man z.B. eine Zugmaschine mit 7,5t zul. GG (Beispiel Unimog), so konnte man dahinter einen zulassungsfreien (weil Anhänger Arbeitsmaschine) Großstromerzeuger auf 3-Achs-Anhänger mit mehr als 20t zul. Gesamtmasse völlig legal ziehen. Rein führerscheinrechtlich gab es beim alten 3er nur die Grenze bei Zugfahrzeug mit 7,5t und Zügen mit maximal 3 Achsen.
Geschrieben von Dirk S.Man fährt mit seinem Fahrschüler und ein paar andere Kameraden eine Straße entlang. Der Fahrschüler hat alles im Griff, alles läuft cremig. Bis zum Moment, wo er meint, er muss seinen Seitenspiegel etwas hektisch aus dem Gegenverkehr nehmen. Fahrzeug kommt auf Bankett, etwas Gegenlenken und das Auto liegt im Graben. Kein Problem, wenn sich nicht jemand verletzt hätte.
Notruf absetzen Kripo kommt von allein- die muss man nicht extra rufen! Und dann geht der Spaß los. Im Forum eine weiterer Fall von Spiegel unter Fahrzeug und blabla wie dusselig etc...
Am Ende steht der Ausbilder als verantwortlicher Fahrzeugführer wegen Körperverletzung vor Gericht. Je nach Einkommen bewegen wir uns schnell in einem vierstelligen Betrag. Das ist dann die Realität! Und nein, es gibt kein Ehrenamtbonus!
Und was passiert dir dann? Die Insassen dürften doch durch die Fahrzeughaftpflicht versichert sein, Vorsatz war auch nicht im Spiel. Blöd gelaufen, aber dafür gibt es Versicherungen. Mit dem Argument darfst du gar nichts mehr (ehrenamtlich) machen, in der Haftung bist du auch an anderer Stelle. Nehmen wir mal an, du machst gegen eine geringe Aufwandsentschädigung oder völlig unentgeltlich die Atemschutzgerätewartung. Durch einen blöden Fehler passiert einem Kollegen was im Einsatz, das auf einen Fehler beim Zusammenbau eines Atemschutzgerät oder eines Teils davon zurückzuführen ist, das du vorher gewartet hast. Wenn du dann Glück hast, geht es nur um Körperverletzung. Nix anderes als der Ausbilder beim FS. Klar, am sichersten ist es, wenn du nix machst.
Gruß,
Michael
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