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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Entwurf neue UVV | 14 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 845954 | ||
Datum | 24.01.2019 10:30 MSG-Nr: [ 845954 ] | 1441 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sebastian K. Feuerwehrfahrzeuge dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geführt werden, die ihre Befähigung hierzu gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer nachgewiesen haben Haben wir schon immer so gehandhabt. Umgangssprachlich nennen wir das Führerschein. Geschrieben von Sebastian K. m Umgang mit diesen unterwiesen sind, Auch schon immer so getan. Und immer schon dokumentiert(Im Fahrtenbuch) Geschrieben von Sebastian K. dafür bestimmt wurden. Auch schon immer so umgesetzt. Tlw. in Einzelfällen unterscheidet der Einsatzleiter (SB) wer fährt. Dies ist meine Meinung. | ||||
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