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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaEntwurf neue UVV14 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845972
Datum24.01.2019 17:28      MSG-Nr: [ 845972 ]1293 x gelesen
Infos:
  • 23.01.19 FW-Magazin: Neues Regelwerk für den Dienst in den Feuerwehren
  • 08.09.17 UVV Feuerwehren verzögert sich

  • Guten Tag

    Geschrieben von Volker C.

    Haben wir schon immer so gehandhabt. Umgangssprachlich nennen wir das Führerschein.
    [...]
    Auch schon immer so getan. Und immer schon dokumentiert(Im Fahrtenbuch)
    [...]
    Auch schon immer so umgesetzt.


    Klar, viele der "neuen" UVV-Vorgaben wurden/werden sinngemäß in vielen FF seit Jahren/Jahrzehnten so oder ähnlich gehandhabt; jetzt ist es quasi amtlich.

    Noch paar bemerkenswerte Passagen:

    Zum gern zitierten " UVV-Blankofreibrief"
    15 Verhalten im Feuerwehrdienst:

    [...] Im Einzelfall kann bei Einsätzen unter Beachtung des Eigenschutzes zur Rettung von Personen aus Lebensgefahr von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. [...]

    Hier wird jetzt die Beachtung des Eigenschutz herausgestellt.
    Im Abs 2 die Thematik "Kontaminationen der Feuerwehrangehörigen" etc.
    Und im § 15 Abs. 3 wird von "Straßensperrung" und "Verkehrssicherungsanhänger" als geeignete Maßnahme gesprochen.

    Genauer wird der § 16 "Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen":

    [...] Die im Feuerwehrdienst zu benutzenden Schutzausrüstungen werden von der jeweils verantwortlichen Führungskraft festgelegt. Sie überwacht die Benutzung.
    [...]
    Feuerwehrangehörige haben die vorgegebene Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen, [...]


    Präziser auch der § 17 "Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr":

    [...] Ihr körperlicher und geistiger Entwicklungsstand sowie der Ausbildungsstand sind beim Feuerwehrdienst zu berücksichtigen [..]

    Es werden Ersthelfer für den Jugendfeuerwehrdienst gefordert.

    Und:

    [...] Kinder dürfen z.B. an Übungen mit Verletztendarstellung oder als Verletztendarstellerin bzw. Verletztendarsteller nicht teilnehmen, wenn sie dadurch geistig oder körperlich überfordert werden. [...]

    Soll das sdchon mal was vorgekommen sein ?

    Nicht viele Neues beim

    § 18 "Wasserförderung":

    [...]
    beim Löschen die mögliche Wasserdampfbildung berücksichtigt wird,
    Ausbildungen und Übungen der Jugendfeuerwehr mit Wassergabe mit reduzierten Drücken durchgeführt werden.


    Die " Gefahren bei der Wasserabgabe " und den " Umgang mit Schläuchen " kann man ja gut praktisch bei der Jf üben ;-))



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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     10.01.2019 16:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2019 17:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2019 17:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.01.2019 22:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     24.01.2019 08:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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     24.01.2019 10:22 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     24.01.2019 10:17 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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     24.01.2019 17:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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