Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846036 |
Datum | 27.01.2019 13:05 MSG-Nr: [ 846036 ] | 955 x gelesen |
Infos: | 27.01.19 spiegel.de: DSGVO-Geldstrafen "Fehler werden jetzt teuer" 27.01.19 Wie Werbung das WhatsApp-Problem für Firmen verschärft 27.01.19 Datenschutzbehörde hält Nutzung von WhatsApp in Unternehmen für illegal
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hallo,
Geschrieben von Sebastian K.In welchem Rahmen?
das wird dann im Falle eines Falles spannend werden. Kommunen werden da anders behandelt als Firmen
Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz für Kommunen?
Auch wenn Paragraph 43 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz (neu) die Verhängung von Bußgeldern gegen Behörden und sonstige öffentlichen Stellen (Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, vgl. Paragraph 2 Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz) grundsätzlich ausschließt, müssen Kommunen dennoch eins beachten: Das Bundesdatenschutzgesetz (neu) ist auf Landesbehörden dann anwendbar, wenn diese Bundesrecht ausüben oder es an einer landesrechtlichen Regelung mangelt. Soweit ersichtlich, werden jedoch alle Bundesländer eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Umsetzung der DSGVO auf den Weg bringen, so dass im Einzelfall zu prüfen ist. Die bislang veröffentlichten Entwürfe zeigen durchaus die Tendenz auf, dass in bestimmten Fällen die Verhängung von Bußgeldern gegen Behörden möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine wirtschaftliche Betätigung handelt. Die DSGVO wird neben den nicht-öffentlichen Stellen auch die Kommunen vor eine nicht unerhebliche Aufgabe stellen, wenn es um die Umsetzung ihrer Vorgaben geht. Diese Herausforderung gilt es so schnell wie möglich anzugehen und die Umsetzungsaufgaben zu beginnen. Auch wenn die Sanktionsandrohungen die Kommunen nicht umfassend treffen werden, so sind sie hiervon auch nicht vollumfänglich befreit.
Quelle: https://kommunal.de/dsgvo-neue-herausforderung-fuer-die-kommunen
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 30.05.2018 19:43 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | |