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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Guten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre Rauchmelder -> Kontrollpflicht gefordert | 34 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 846512 | ||
Datum | 11.02.2019 11:29 MSG-Nr: [ 846512 ] | 1480 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich W. Von einer Einschränkung der Grundrechte würde ich trotzdem nicht sprechen; unser Zusammenleben funktioniert nur mit Regeln. Mehr ist das nun auch nicht.... Was ist das denn? Wenn der Staat ohne richterlichen Beschluss in jedes deiner Zimmer schaut und man sich dagegen nicht wehren kann? Und was hat das Zusammenleben mit der RWM Pflicht zu tun? Schaut man zB in die Informationen des Bayrischen Staatsministeriums des Inneren, Bau und Verkehrs steht da. Zitat:"Rauchwarnmelder sollen ausschließlich Personen warnen, die sich in der von einem Brand betroffenen Wohnung aufhalten. " So, wenn jemand alleine in einer Wohnung wohnt gehts hier in keinster weise um irgendein Zusammenleben. Ein Rauchwarnmelder soll keine Feuerwehr alarmieren und auch keine Brandausbreitung verhindern. Es soll nur den Menschen in der Wohnung sagen, pass auf es brennt, geh raus. | ||||
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