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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846959 | ||
Datum | 25.02.2019 09:13 MSG-Nr: [ 846959 ] | 4626 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Sven K. Wäre so etwas auch ein gefundenes Fressen? Immerhin noch die originale SoSi-Anlage, sozusagen zugelassen mit Bestandsschutz? ich kenn mich jetzt in den Feinheiten des Einigungsvertrages nicht aus. Da gibt es schon Beispiele für Bestandsschutz. Z.B. bei der Schwalbe. Ob und wie das bei Sondersignalanlagen gibt müsste jemand erklären der sich da auskennt. Aber beim ELW von Neustrelitz kann ich mir das nicht vorstellen: Bezeichnung: ELW 1 Einsatzfahrzeuge die 2006 gebaut wurden dürften in Sachen SoSi kein Bestandschutz haben. Da galt und gilt die entsprechende DIN-Norm. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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