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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Stuttgart / BW | 846990 | ||
Datum | 25.02.2019 21:41 MSG-Nr: [ 846990 ] | 3349 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Krupp Alleine mit dem falschen Rumheulen kommt man hier nicht weit. Nun ja, kommt darauf an. Es spricht schon eine ganze Menge dafür, dass Kollisionen mit Einsatzfahrzeugen primär dann geschehen, wenn der Unfallgegner eigentlich Vorfahrt hätte, wäre nicht das Einsatzfahrzeug mit Vorrang unterwegs. Ohne Einsatzhorn - und irgendwelche Phantasie-Soundeffekte sind kein Einsatzhorn - gibt es aber keinen Vorrang. | ||||
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