Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 846992 |
Datum | 26.02.2019 07:38 MSG-Nr: [ 846992 ] | 3005 x gelesen |
Infos: | 28.02.19 Sondersignal vergleich Deutschland vs USA (Autor: Lukas Kolb) 25.02.19 FW-Forum: Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen 25.02.19 FW-Forum: Yelp, Heckwarnleuchten und anderes 24.02.19 Kellerbrand 24.02.19 Wail-Signal
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Hallo,
Geschrieben von Sebastian W.Es könnte so einfach sein, nun treibt mich aber noch ein Gedanke um: Moderne Anlagen wie z.B. die DBS-Baureihe von Haensch erlauben mit mehr oder weniger großem Einsatz, dass ich mir das Signalhorn meiner Wahl aus einem bunten Portfolio internationalen Gejaules heraussuche. Gleichzeitig bin ich mir aber sehr sicher, dass diese Anlagen eine Typprüfung haben und somit problemlos in Deutschland verbaut und genutzt werden dürfen. ;o)
Das Problem hast du bei allen irgendwie konfigurierbaren "Geräten", denn kaum ein Hersteller baut irgendetwas nur für einen Markt. Die passende Einstellung (egal ob nun über Hardware wie z.B. spezielle Teile, Konfigurationsschaltereinstellung) oder Konfiguration per Software kann hier durchaus mit zu einer speziellen (landesspezifischen) Zulassung gehören. Nur weil eine elektronische SoSi-Anlage auch auf UiUiUi umkonfiguriert werden kann, ist das noch lange nicht zulässig. Irgendwo im Kleingedruckten bzw. der Betriebsanleitung steht das dann aber üblicherweise auch.
Gruß,
Michael
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