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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 847014 | ||
Datum | 26.02.2019 12:05 MSG-Nr: [ 847014 ] | 2803 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas H. Es spricht schon eine ganze Menge dafür, dass Kollisionen mit Einsatzfahrzeugen primär dann geschehen, wenn der Unfallgegner eigentlich Vorfahrt hätte, wäre nicht das Einsatzfahrzeug mit Vorrang unterwegs. War das denn hier der Fall? Es stellt sich für mich so dar: Fahrzeug 1 biegt links ab ohne zu blinken, Fahrzeug 2 (FW) überholt. Dieses Szenario kann genau so ohne Sondersignal täglich passieren. Aus meiner Sicht wird die Hauptschuld beim abbiegenden Fahrzeug ohne Blinker liegen. Wenn dies aber schon ohne Sondersignal und Sonderrechte so ausssieht, dann kann man sich die ganze Diskussion um erlaubte oder nicht erlaubte Signale sparen. Irgendwelche kruden Argumente, ohne dieses seltsame Signal hätte sich der erste Fahrer korrekt verhalten, kann man getrost als schlechte Ausrede übergehen. | ||||
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