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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 847025 | ||
Datum | 27.02.2019 09:58 MSG-Nr: [ 847025 ] | 2443 x gelesen | ||
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Das ist nicht so ganz einfach zu beantworten bzw zu begründen, weil sich der Einigungsvertrag etwas schwer liest und ich keine Ahnung habe, was zwischenzeitlich noch zu der Thematik geregelt wurde. Aber nach meinem Verständnis sieht es so aus: Fahrzeuge die nach der DDR StVZO vorschriftsmäßig waren sind das grundsätzlich auch heute noch. Die DDR StVZO gilt insofern als BRD Recht weiter (mit Ausnahme der Vorschriften über Kennzeichen und Fahrerlaubnisse). Allerdings waren die Sondersignale in der DDR offensichtlich komplett in der StVO geregelt, einschließlich der Ausrüstung der Fahrzeuge Die ist aber inzwischen komplett außer Kraft gesetzt, so dass es keine Rechtsgrundlage mehr für die Verwendung der DDR Akustik gibt. Wegerechte bewirkt diese jedenfalls auch nicht mehr. (die Bauartgenehmigung der Blaulichter dürfte aber weiterhin Bestand haben) | ||||
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