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Thema | Preise für Löschwasser | 40 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 847690 | ||
Datum | 22.03.2019 07:57 MSG-Nr: [ 847690 ] | 2084 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. " Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das die meisten Wasserversorger in Rheinland-Pfalz dazu zwingen könnte, ihre Gebühren zu senken. Denn die Leitungsnetze werden so gebaut, dass sie auch Löschwasser liefern. Und die deshalb entstandenen Ausgaben fließen zumeist mit ein, wenn die Versorger festlegen, was Kunden für ihren Anschluss und Verbrauch zahlen müssen. Die Richter haben nun aber gesagt: Brennen können auch Wälder, Felder oder Unfall-Autos, deren Eigentümer nicht ans örtliche Wassernetz angeschlossen sind. Also seien die Kosten für die Löschwasser-Vorsorge aus den Gebühren herauszurechnen. [...] " dann wird die Folge sein, dass die Kosten dafür von den Gemeinden übernommen werden müssen - die nutzen dafür dann Steuereinnahmen - was sonst...? Also gibt da dann die nächsten Verteilungskämpfe... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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