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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Galileo: Fake-News? -Freiwillige Feuerwehr als Pflicht | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847967 | ||
Datum | 03.04.2019 14:18 MSG-Nr: [ 847967 ] | 2539 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Und das geschieht wohl weniger über Nacht ?Der Fw-Angehörige entscheidet abends, dass er austreten will und geht am nächsten morgen zum BGM und stellt den formlosen Antrag. Jetzt muss er ihn entlassen. Im schlimmsten Fall kommt es jetzt zwischen der Entscheidung und der tatsächlichen Entlassung zu einem Einsatz, zu dem der Fw-Angehörige mehr erscheint. Eine Verletzung der Dienstpflicht. Konsequenzen? Regelt §14: (5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1 000 Euro ahnden.Also blöd kann es nur werden, wenn der Kommandant vor ihm in der Schlange vorm BGM-Büro steht... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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