1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
hallo,
interessante Argumentation bei der Unterscheidung BF ./. FF
... Es wird nicht verkannt, dass auch in der Literatur teilweise dafür plädiert wird, bei Rettungskräften oder sonst hauptberuflich im Rettungswesen Tätigen wie Polizisten, Feuerwehrleuten oder Notärzten die psychische Fehlverarbeitung von Erlebnissen bei Einsätzen generell als allgemeines Lebensrisiko einzuordnen. Solche Berufshelfer hätten sich mit ihrer Berufswahl bewusst einem beruflichen Umfeld ausgesetzt, das bestimmte, psychisch mitunter schwer zu verarbeitende Erfahrungen mit sich bringe. Es gehöre für sie daher zu Ausbildung und Beruf, solche Einsätze nicht nur zu bewältigen, sondern auch zu verarbeiten. Es sei in erster Linie Aufgabe der Dienststellen, die Berufshelfer auf solche Aufgaben vorzubereiten und für die notwendige Betreuung nach dem Einsatz zu sorgen
...
Diese Argumentation ist jedenfalls im vorliegenden Fall aus mehreren Gründen nicht überzeugend. Zum einen ist der Kläger als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr gerade nicht mit einem Berufshelfer im Sinne der oben stehenden Argumentation zu vergleichen. Bei allem Respekt für die Ausbildung und die Einsatzbereitschaft freiwilliger Feuerwehrleute kann von diesen nicht erwartet werden, sich auf mögliche Gefahren und Belastungen im Zusammenhang mit ihren Einsätzen ähnlich intensiv vorzubereiten bzw. ggf. im Nachgang auseinanderzusetzen, wie dies hauptberuflichen Feuerwehrleuten möglich und zumutbar sein mag. ...
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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