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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geräte im Feuerwehrhaus | 18 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 851010 | ||
Datum | 28.07.2019 14:01 MSG-Nr: [ 851010 ] | 2105 x gelesen | ||
Geschrieben von Lorenz G. ist es zulässig, das im Umkleideraum andere Geräte stehen drüfen, zb Rasenmäher und Heizpilze! Wenn in einem Raum Kleidung und Geräte untergebracht wurden handelt es sich zwingend um einem Mehrzweckraum. Sorry aber ihr habt offensichtlich keinen Umkleideraum. Da ein Motor vom Rasenmäher nicht Gasdicht gebaut wird ist das "Ausgasen" vom Betriebsstoffen normal und damit eine Kontamination der Einsatz- und Privatkleidung die zwingende Folge. Wer will kann ja mal einen Reinigungsschein für seine Privatkleidung beim Kämmerer einreichen ;) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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