Hallo,
zur Erinnerung: Ab spätestens 01.07.2020 sind auch auf den vorderen Lenkreifen echte Winterreifen vorgeschrieben!
Vgl. https://www.dekra.net/de/dekra-neue-regelung-winterreifen-fuer-lkw-busse/
Wortlaut:
(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet den allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2.einspurige Kraftfahrzeuge,
3.Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
4.motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung,
5.Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen (*1), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und
6.Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.
zu 5:
Achtung: Der Rettungsdienst ist ausdrücklich NICHT in § 35 Absatz 1 StVO als Organisation genannt. Dort sind nur die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst konkret genannt.
Vgl. https://www.feuerwehr-ub.de/fachartikel/sicher-eis-und-schnee/
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |