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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Illegale Wasserentnahme :-() | 29 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852043 | ||
Datum | 13.09.2019 18:31 MSG-Nr: [ 852043 ] | 7043 x gelesen | ||
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hallo, ... Die Feuerwehr hätte das nicht ohne Zustimmung der zuständigen Unteren Wasserbehörde (UWB) des Rhein-Sieg-Kreises tun dürfen, so rügt das Umweltamt. Grundsätzlich müsse immer eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden, wenn Wasser aus einem Gewässer entnommen werde es sei denn, es gehe um die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit. ... Ich denke Tierrettung ist schon eine Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Oder MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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