Hallo,
Geschrieben von Christian R.Das muss aber erstmal nachgewiesen werden...
Ich kann dir mehrere Fälle schildern, wo das ganz schnell nachgewiesen wurde. Gut, vielleicht schaut in der Stadt mancher nicht so genau hin, aber auf dem Lande kenn ich da diverse LKW-Fahrer, die für diverse Beschädigungen (auch eingedrückter Gehweg nach befahren des selbigen) zur Kasse gebeten wurden. Da gab's zwar keinen Strafzettel sondern die Schäden wurden direkt mit der Versicherung abgewickelt, war aber sicherlich nicht billig.
Geschrieben von Christian R.Stimmt. Ich hab gerade mal nachgesehen: Überschreitung der Lenkzeit (bis eine Stunde) 30 Euro, Parken auf dem Gehweg (mehr als eine Stunde mit Behinderung) 35 Euro. Von daher hast du Recht und es nicht nachvollziehbar :-)
Zumindest einen für LKW geeigneten Parkplatz sollte man finden können. Ob man das Teil nun im öffentlichen Verkehrsraum oder nur auf abgesperrtem Gelände parken sollte, lass ich mal offen.
Gruß,
Michael
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