Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge |
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 852621 |
Datum | 16.10.2019 18:26 MSG-Nr: [ 852621 ] | 4186 x gelesen |
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
....Nimmt ein großen Teil meines weg.....
Ohne Worte, sonst hat der noch Grund mich zu verklagen......
Aber, wenn einer meint durch die Prüfung zu fallen zu müssen, muß er halt den ganzen Kurs wiederholen......
Der/Die überlegt sich das bestimmt ganz schnell, ob das ein so guter Plan ist.....
Ach Gott, da wäre ich ja gleich fertig......
Wo ist das Problem????
Am Rande....
Wir hatten so einen in unserer Grundausbildung/Wehrdienst.
Nachdem er davor nicht rausgekommen ist, hat er wä#hrend der Ausbildung gemeint, er wäre Schwul und könne nicht dienen.
Dann meinter er, er wäre Drogenabhängig,
dann nicht Zurechnungsfähig......uswusw.... Also alles nach hörensagen Ausschlußgründe zum treuen dienen.
Ergebnis: Der Arzt hat ihn (wie gewollt) Unzurechnungsfähig erklärt, Führerschein weg und einen Betreuer eingesetzt.......
Wie er aus der Nummer wieder rausgekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß vom Markus,
der jetzt wieder zu seinem MA Kurs los muß und UVV, Dienstvorschriften und Fahren von Feuerwehrfahrzeugen erklären darf.....;-))
In Treue fest!
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