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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Probleme ein TLF 9000 zuzulassen | 13 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 855565 | ||
Datum | 23.01.2020 13:03 MSG-Nr: [ 855565 ] | 3655 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Grundsätzlich (!) sind Fahrzeuge mit 3 Achsen auf 25 zGM beschränkt (StVZO § 35 (5) 2.a), als AUSNAHME sind nach § 35 (5) 2.b für solche Fahrzeuge mit einer definierten Doppelachslast (Achsabstand UND v.a. Ziwillingsbereifung auf mind. einer Antriebsachse nach § 35 (4) 2.d)) auch 26 t zulässig. D.h. singlebereifte Dreiachser können und dürfen regulär nur mit 25 t zugelassen werden. Ausnahmen sind natürlich möglich, müssen aber vorab beantragt werden. Eine Zulassung ohne eine solche ist nicht möglich! Soweit richtig. Wenn man den Bericht aber liest, hing es letztenendes nicht an der einen Tonne mehr sondern wohl eher daran, dass man im Rahmen der Beantragung der Ausnahmegenehmigung andere Ausnahmen plötzlich wieder in Frage stellte (Scheinwerfer, Rückleuchten usw.) und deswegen keine Zulassung ermöglichte. Gruß, Michael | ||||
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