Hallo,
Geschrieben von Michael F.Wir haben eine Ortswehr, die soll ein neues TSF bekommen aber das Gerätehaus ist zu klein.
Das Fahrzeug geht gerade so in die Halle, es ist hinten und vorne kein Bewegungsraum mehr.
Das kommt öfter vor. Die üblichen Fahrzeugmaße sollten aber bekannt sein und man sollte auch vor einer Beschaffung mal schauen, wie groß der vorgesehene Stellplatz ist. Zumal man bei manchen Fahrzeugtypen durchaus da noch was in gewissen Grenzen anpassen kann. Bei TSF sind die Spielräume aber sicherlich nicht allzu groß.
Geschrieben von Michael F.Gibt es hierzu rechtliche Unterlagen?
Es gibt Vorgaben der Unfallkassen. Hält man die aber bei Bestandsbauten zu 100% ein, so müsste man wohl mindestens drei Viertel der Feuerwehrhäuser erstmal schließen. Einige könnte man sicher mit geringeren Mitteln noch anpassen, einige müsste man wohl neu bauen.
Geschrieben von Michael F.Muss ein Feuerwehrfahrzeug unbedingt im Gerätehaus stehen?
Es ist durchaus landauf, landab in der Vergangenheit auch schon üblich gewesen, für einen Übergangszeitraum (bis das Gerätehaus passend um- oder neu gebaut ist) ein Fahrzeug in einem solchen Fall in einer geeigneten anderen Unterkunft unterzustellen. Ob das überall erlaubt ist, kann ich nicht sagen. Ich kenne da einige Beispiele, allerdings meist schon Jahre her.
Gruß,
Michael
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