Deshalb vorher geschrieben von mir:oder auch bei besonderer Kreativität der Anspruchsteller und -gegner Sagen wir mal so: Wenn Personalverantwortliche die eindeutigen Freistellungsansprüche des LBKG nicht akzeptieren wollen, ist es ein probates Mittel, ihnen viel alternativen Stoff zur Prüfung zu geben, weil man dann plötzlich doch gerne das macht, was im Gesetz eigentlich eindeutig genug geregelt ist. Und falls nicht: Es sollen auch schon Feuerwehrlehrgänge bei Beamten als "sonstige Veranstaltung von Organisationen, deren Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt" anerkannt worden sein (26 Abs. 1 Nr. 11 bei völliger Mißachtung des § 27). Dass dieser Weg völliger Blödsinn ist, ist klar, aber das Ziel wurde erreicht. ;-)
Geschrieben von Alexander H. Und da heißt es aber,
Zitat:"wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen." Das heißt es sogar im § 13 LBKG, ohne offen drin zu stehen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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