Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urlaub für Lehrgänge | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 856330 |
Datum | 13.02.2020 11:54 MSG-Nr: [ 856330 ] | 1097 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Hallo,
Geschrieben von Volker C.In Trier war es (Handhabung nach 2018 kenne ich jetzt nicht) so das der wer den GF-Lehrgang an der LFKS besuchen wollte hierfür senen Jahresurlaub nehmen musste. es gab von der Stadt hierfür pauschal 500
Für Studenten und Beschäftigte im ÖD ne feine Sache, für Privatbeschäftigte nicht so.
Ich wusste gar nicht, dass in Trier die Rheinland-Pfälzischen Gesetze und Verordnungen nicht gelten.
Gruß,
Michael
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