Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urlaub für Lehrgänge | 19 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 856331 |
Datum | 13.02.2020 11:56 MSG-Nr: [ 856331 ] | 1106 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Volker C.n Trier war es (Handhabung nach 2018 kenne ich jetzt nicht) so das der wer den GF-Lehrgang an der LFKS besuchen wollte hierfür senen Jahresurlaub nehmen musste. es gab von der Stadt hierfür pauschal 500
Das ist ja krass, offenes Ignorieren des LBKG durch die Stadt? Wundert mich, dass da nicht jemand es einfach einmal durchgezogen hat, in Absprache mit seinem Arbeitgeber, und die Lohnkosten einfach einmal eingefordert hat. Die Reaktion der Stadt hätte ich dann gerne gesehen.
Ich kenne es so, dass die Mitarbeiter der öffentlichen Dienstes überhaupt kein Prblem haben, vom Arbeitgeber freigestellt zu werden. In der Privatwirtschaft kommt es sehr auf den Arbeitgeber an, manche stellen frei und lassen sich den Ausfall bezahlen, manche lassen den Arbeitnehmer hinter vorgehaltener Hand wissen, dass sie vielleicht doch lieber im Urlaub ihr Hobby betreiben sollten. Für die letzte Kategorie ist der Ausgleich für entgangenen Urlaub doch eine prima Sache!
Und völlig unter die Räder kommen Studenten und Selbstständige, erstere bekommen meist nichts, da sie nur schwerlich einen Verdienstausfall glaubhaft machen können, und Selbstständige eine Pauschale, die bei den meisten weit unterhalb ihres üblichen Stundensatzes liegen dürfte.
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