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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sicherung eines Löschteichs? | 22 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 856537 | ||
Datum | 21.02.2020 15:47 MSG-Nr: [ 856537 ] | 5341 x gelesen | ||
hallo, unabhängig von diesem Urteil - interessante Frage: Rechtlich waren vor dem Urteil Missverständnisse entstanden. Immer wieder wurde gesagt, es handle sich um einen Löschwasserteich. Diese müssen tatsächlich von einem Zaun mit 1,25 Metern Höhe umgeben sein. Das Wasser wurde aber schon seit Jahren nicht mehr als Löschwasserteich unterhalten, sondern diente als Freizeitanlage mit Grillplatz. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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