Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857796 |
Datum | 06.04.2020 09:26 MSG-Nr: [ 857796 ] | 2650 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Die sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind "insbesondere Angehörige der Ehrenabteilungen und der musiktreibenden Einheiten".
Geschrieben von Volker C.Die wäre? Wahlen von Führungsfunktionen, mind. der untergeordneten bzw. in kleineren Einheiten, nicht mehr zwingend geheim abzuhalten, sondern auch die Möglichkeit einer schnellen, weniger bürokratischen/aufwendigen Wahl per Akklamation zuzulassen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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