Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857831 |
Datum | 06.04.2020 22:30 MSG-Nr: [ 857831 ] | 2205 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Oliver S. Der Grund dürfte sein, dass man weder bestehende Fördervereine, die es in meiner Umgebung ausschließlich auf Ebene der Ortsgemeinde gibt, abschaffen möchte, noch Neugründungen, die wohl eher auf Verbandsgemeindeebene gewünscht sind, verhindern möchte. Allerdings ist das grundsätzliche Recht auf Vereinsgründung abseits des LBKG ausreichend geregelt, und die Förderung von Kommunen durch Private auch. Deshalb ist die bisherige LBKG-Erwähnung der Fördervereine schon überflüssig, die geplante Erweiterung des Satzes ändert daran auch nichts.
Der Referentenentwurf deutet an, dass man diese Änderung seitens des LFV gewünscht hat, offenbar um die Verbände von Vereinen abzugrenzen. Dass das ein zu lösender Problembereich gewesen wäre, habe ich so noch nicht mitbekommen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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