Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857836 |
Datum | 06.04.2020 23:08 MSG-Nr: [ 857836 ] | 2252 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Hilfsorganisation
Geschrieben von Ingo z.Was ist mit dem Einsatz der Hiorg unterhalb des K-Falls? Gibt es so etwas wie "Helfergleichstellung"
Aktuell lautet dazu der § 18 schon:§ 18 Rechtsstellung der Helfer der anderen Hilfsorganisationen
(1) Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen bestehen Rechte und Pflichten der Helfer nur gegenüber der Hilfsorganisation, der sie
angehören. Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die Regelungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige entsprechend.
(2) Die Helfer der Hilfsorganisationen leisten ihren Dienst unentgeltlich.
...
Absatz 2 soll nun lt. Entwurf gestrichen werden, Absatz 1 wie folgt erweitert:
Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen bestehen Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer nur gegenüber der Hilfsorganisation, der sie angehören. Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die Regelungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit der Maßgabe entsprechend, dass sich Ansprüche auf Erstattung von fortgewährten Arbeitsentgelten, Ausbildungsvergütungen, anderen Vergütungen und sonstigen Leistungen gegen die Hilfsorganisation richten; deren Erstattungsanspruch gegen den Aufgabenträger richtet sich nach § 35 Satz 2 Der 35 Satz 2 stellt dann noch klar (auch aktuell schon), dass sich die Höhe der Entschädigungsleistungen an die Helfer der HiOrg nach den Regelungen für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen richtet.
Also gibt es aktuell schon eine Gleichbehandlung, die man zukünftig aber noch deutlicher aus dem Gesetz herauslesen kann (wenn der Entwurf so durchgeht).
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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