Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge |
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 858177 |
Datum | 24.04.2020 13:36 MSG-Nr: [ 858177 ] | 5866 x gelesen |
Infos: | 31.10.20 Triage-Empfehlungen: Die Gleichbehandlung aller Patienten hat oberste Priorität 30.10.20 Mediziner berichten zur aktuellen Covid-19 Situation auf den Intensivstationen 30.10.20 Prof. Dr. med. Uwe Janssens.: "Wir brauchen mehr Intensivpflegekräfte" 30.10.20 Intensivmediziner appellieren an Bevölkerung: Wir müssen die Kurve unbedingt wieder senken! 23.04.20 Bundesfeuerwehrarzt: Rückkehr in Regelbetrieb transparent planen 12.03.20 Einstellung des Betriebes der HLFS (Hessische Landesfeuerwehrschule)
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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Berufsfeuerwehr
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Grüß Dich,
ich kenne den Bundesfeuerwehrarzt schon lange und hatte seit über 10 Jahren immer wieder beruflich mit ihm zu tun. Ich muss hier ganz klar dazu sagen, dass ich ihn sehr schätze und ich finde, dass er einen sehr guten Job macht.
Die von Dir beschriebene Situation, dass in bestimmten Phasen der Pandemie Ölspuren beseitigt werden, zugleich aber keine First-Responder-Einsätze gefahren werden trifft zu. Ich gehe aber davon aus, dass das ein unerwünschter, aber in Kauf genommener Nebeneffekt des Regelungsvorschlages ist.
Ziel der Regelung ist in meinen Augen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr für ihre primären Aufgaben nicht zu gefährden. Dass zu den primären Aufgaben auch Aufgaben gehören, die von der Wertigkeit unter der Wertigkeit der First-Responder-Einsätze stehen ist unbestritten. Zu den primären Aufgaben der Feuerwehr (Brandbekämpfung und technischer Hilfsdienst) gehören aber auch Situationen wie Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen oder Brände die den Einsatz von Atemschutzträgern erfordern. Dass es bei First-Responder-Einsätzen ein hohes Risiko einer COVID19-Exposition besteht ist wohl zweifellos. Damit besteht auch ein gewisses Risiko COVID19 in die Feuerwehreinheit einzuschleusen. Damit wäre auch der andere Teil der Aufgabenerfüllung gefährdet.
Gerade hinsichtlich der Ausstattung mit hydraulischem Rettungsgerät könnte sich das als problematisch erweisen. Während TSF-W noch relativ breit gestreut sind in der Umgebung haben die nächsten Einheiten mit Hilfeleistungssatz eine ähnlich weite Anfahrt wie die benachbarten Rettungswägen.
Bei Bränden oder Verkehrsunfällen leisten wir ja dann trotzdem Erste-Hilfe, wenn wir im Rahmen der primären Aufgabenerfüllung dazu kommen und überbrücken so das therapiefreie Intervall. Beim "normalen" Notfalleinsatz in der Wohnung kann die Feuerwehr halt eine Zeit lang nicht unterstützen. Dass das zu Nachteilen für die Bevölkerung führt ist eindeutig, aber die Nachteile für die Bevölkerung wären unter Umständen wesentlich gravierender, wenn die Feuerwehr auch noch ausfällt.
Hinzu kommt, dass gerade in der Anfangsphase teilweise nicht ausreichend Schutzausstattung bestanden hat und zugleich nicht alle Kräfte ausreichend beschult waren. Getreu dem Grundsatz Eigenschutz geht vor ist da diese Empfehlung nur nachzuvollziehen. Der Ursprung der First-Responder bei der BF München war ja, dass ein Löschfahrzeug mit der Standardbesatzung alarmiert wurde. Vor diesem Hintergrund sehe ich die vorübergehende Aussetzung dieses Dienstes, zur Aufrechterhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit als alternativlos.
Allerdings:
Ich kenne mittlerweile eigentlich (fast) nur Feuerwehren, bei denen die First-Responder ein eigenes Einsatzfahrzeug haben. Eine Feuerwehr kenne ich noch, die nutzen das MZF dafür.
Ich denke, dass es in jeder Phase möglich ist den First-Responder-Einsatz fortzuführen, wenn der entsprechend organisatorisch getrennt werden kann. Wenn ich eine entsprechende Personalstärke in der Wehr habe, dass für ein paar Wochen zwei oder drei hochverfügbare Kräfte - die in der Zeit nicht am sonstigen Einsatzgeschehen der Wehr teilnehmen - den First-Responder Dienst übernehmen und der First-Responder-Gruppe ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht, dann glaube ich, dass dem Dienst (wenn die entsprechende Ausbildung und PSA vorhanden ist) nichts entgegen steht.
Zugleich darf man nicht vergessen, dass die Lage in den letzten Wochen schnelllebig war. Eine Empfehlung von gestern kann heute schon überholt sein. Der Grundgedanke dieser Empfehlung war für mich jedenfalls schlüssig. Natürlich gilt: Kein Grundsatz ohne Ausnahme! Aber auch in dieser Hinsicht kann ich verstehen, dass erstmal strikt abgeraten wird. Wenn man die entsprechenden Voraussetzungen und eine entsprechende Notwendigkeit hat, dann kann man sich ja darüber Gedanken machen und eine Einzelfallregelung finden.
Kleine Anmerkung noch am Rande:
Ich weiß, dass in Bayern der Staat diese Woche damit beginnt alle Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen (SEGen, Bergwacht, Wasserrettung), nach einem festen Schlüssel mit PSA (FFP2, Face-Shield, Overall) auszustatten. Auch wenn die Pandemie noch lange nicht überstanden ist und immer noch ein hohes Risiko besteht, dass wir in der Bekämpfung einen Rückschlag erleiden scheint es so, als würde die Logistik mittlerweile stehen.
Auch die Ausbildung aller Helfer der Hilfsorganisationen in Sachen Infektionsschutz über ein dreistufiges Modell wurde zwischenzeitlich angestoßen und müsste größtenteils abgeschlossen sein.
Die Feuerwehren machen Online-Übungen.
Ich würde sagen Feuerwehr und Rettungsdienst (egal ob haupt- oder ehrenamtlich) machen Ihren Job derzeit verdammt gut. Den Rest haben wir nicht in der Hand. bleibt gesund!
Stefan
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| 29.01.2020 08:16 |
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