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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Henr8ik 8B., Albersdorf / SH | 858367 | ||
Datum | 01.05.2020 15:45 MSG-Nr: [ 858367 ] | 3392 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Thomas M--- Du sollst im Verband ausdrücklich Abstand halten um anderen Verkehrsteilnehmern sowohl die Auffahrt als auch die Abfahrt (hier natürlich von der linken Fahrspur kommend) und auch ein *Überholen zu ermöglichen. Der "Golf" darf also ausdrücklich zwischen uns hin und her fahren, er darf nur nicht in unserem Verband länger verbleiben als notwendig. Grundsätzlich falsch. Zitat StVO, §27(2): " Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen." Dazu gibt es auch einen Eintrag im Bußgeldkatalog. Insbesondere in kleinere Kolonnen ohne Zwischenräume darf also niemand einfahren. Bei Autobahnauffahrten muss der andere Verkehrsteilnehmer ggf. warten und das Abfahren muss er rechtzeitig planen. Natürlich muss man als Fahrer in einem Verband (wie immer im Straßenverkehr) mit Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen und darauf reagieren, so dass es nicht zum Unfall kommt. Aber das ändert an der Rechtslage nichts. Es ist eventuell ein Problem, dass der andere Verkehrsteilnehmer nicht weiß, nach wie vielen Fahrzeugen ein Zwischenraum kommt, in den er einfahren darf und wie er diesen erkennt. Andererseits ist es auch nicht unbedingt sinnvoll, auf das letzte Fahrzeug so etwas wie "Einscheren erst nach 15 (oder wie viel auch immer) Fahrzeugen erlaubt" zu schreiben, denn: Auf Landstraßen dürfte ein Überholen eines größeren Verbandes in aller Regel nicht möglich sein (zumindest rechtskonform), auf Autobahnen schon und hier unabhängig von der Fahrzeuganzahl (wenn man nicht abfahren möchte). Geschrieben von ---Thomas M--- Wir fahren mit Blaulicht, an Kreuzungen/Ampeln u.ä. wird ggf. kurz Ton dazu gegeben, funktioniert prima. Klar funktioniert das, aber: Die Nutzung des Einsatzhorns dürfte in vielen Fällen nicht zulässig sein gemäß StVO. Das kann man auch insbesondere aus der VwV-StVO zu §35 Abs. 1-5, II gut ableiten. Ich sehe die Notwendigkeit auch nicht. Wenn die Ampel rot ist oder an einer Kreuzung keine Vorfahrt besteht, wartet das erste Fahrzeug dort (mit Blaulicht), bis es dran kommt. Danach setzt sich der Verband möglichst gleichmäßig in Bewegung. Wenn jetzt ein Fahrzeug kommt, muss es doch ohnehin schauen, ob die Straße frei ist, es würde ja auch nicht in einen langsamen LKW mit Anhänger fahren. Wenn die Kolonne ordentlich und mit passenden Abständen fährt, ist das schwer zu übersehen (und dann auch noch mit Blaulicht an allen Fahrzeugen). Wenn jemand nun trotzdem in das x.te Auto einer Kolonne fährt und die Schuld (mit) bei der Kolonne liegt, dürfte immer der Abstand das Problem sein - und genau in dem Fall hilft das Horn beim Unfall auch nicht, da bei zu viel Abstand ja die selbe Regel wie bei Einzelfahrzeugen gelten würde: vorsichtig in die Kreuzung tasten (dann wäre aber auch irgendwie der Verband zerstört). Daher ist der aus meiner Sicht beste Ansatz, sofern es keine Sicherungsposten gibt: Bei Gefahrenstellen (z.B. Ampeln) als Gesamtkolonne langsam fahren, dann sind auch die Sicherheitsabstände geringer und es kommt zu keinen Problemen. Und damit verbunden: Das Thema ausreichend theoretisch schulen und praktisch üben. | ||||
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